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AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und die damit in Verbindung stehenden Leistungen der Bruno Bock GmbH, Marschacht (nachfolgend „Bruno Bock“) an Unternehmern (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Käufer“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB).

1.2 Hinweisen des Käufers auf seine Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Diese AVB gelten – vorbehaltlich der erneuten Einbeziehung geänderter AVB – auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von diesen AVB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch die Bruno Bock.

2. Angebot und Annahme

Alle Angebote der Bruno Bock gelten freibleibend und unverbindlich. Sie sind als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, der Bruno Bock ein Kaufangebot zu unterbreiten. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme durch die Bruno Bock zustande. Weicht die Annahme von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot der Bruno Bock.

3. Preise

Sollte die Bruno Bock in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Auslieferung die Preise für das zu liefernde Produkt oder die Zahlungsbedingungen ändern, so ist die Bruno Bock berechtigt, die am Auslieferungstag gültigen Preise und Zahlungsbedingungen anzuwenden. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlungsort

Unabhängig vom Ort der Übergabe der Ware oder der Dokumente ist der Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers der Sitz der Bruno Bock.

5. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur dann zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Bruno Bock berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen, und zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem zum Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des obersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde.

7. Sicherheiten

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, kann die Bruno Bock, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, eingeräumte Zahlungsziele widerrufen sowie weitere Lieferungen von der Einräumung sonstiger Sicherheiten oder Vorkassezahlungen abhängig machen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die Bruno Bock behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Fall bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Einfacher Eigentumsvorbehalt).

8.2 Hat der Käufer den Kaufpreis für die gelieferten Waren bezahlt, sind jedoch weitere Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit der Bruno Bock vom Käufer noch nicht vollständig beglichen, behält sich die Bruno Bock das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten vor (Erweiterter Eigentumsvorbehalt).

8.3 Bei der Verarbeitung der von der Bruno Bock gelieferten Waren durch den Käufer gilt die Bruno Bock als Hersteller und erwirbt unmittelbar Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt die Bruno Bock unmittelbar Miteigentum an den neuen Waren im Verhältnis des Rechnungswerts der von der Bruno Bock gelieferten Waren zu dem der anderen Materialien (Verarbeitungsklausel).

8.4 Sofern eine Verbindung oder Vermischung der von der Bruno Bock gelieferten Waren mit einer Sache des Käufers in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer der Bruno Bock Miteigentum an der Hauptsache überträgt, und zwar im Verhältnis des Rechnungswertes der von der Bruno Bock gelieferten Ware zum Rechnungswert bzw. mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache. Der Käufer verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für die Bruno Bock (Verbindungs- und Vermischungsklausel).

8.5 Der Käufer ist berechtigt, über die im Eigentum der Bruno Bock stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Bruno Bock rechtzeitig nachkommt. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen sich die Bruno Bock das Eigentum vorbehalten hat, tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Bruno Bock an diese ab. Sofern die Bruno Bock im Falle der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung Miteigentum erworben hat, erfolgt die Abtretung im Verhältnis des Wertes der von der Bruno Bock unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zum Wert der im Vorbehaltseigentum Dritter stehenden Waren. Anerkannte Saldoforderungen aus Kontokorrentabreden tritt der Käufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Bruno Bock in Höhe der dann noch offenen Forderungen von der Bruno Bock an die Bruno Bock ab (Verlängerter Eigentumsvorbehalt).

8.6 Auf Verlangen der Bruno Bock hat der Käufer alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum der Bruno Bock stehenden Waren und über die an die Bruno Bock abgetretenen Forderungen zu geben. Ebenso hat der Käufer auf Verlangen der Bruno Bock die in deren Eigentum stehenden Waren als solche zu kennzeichnen sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

8.7 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Bruno Bock berechtigt, auch ohne Rücktritt vom Kaufvertrag und ohne weitere Fristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der im Eigentum der Bruno Bock stehenden Waren zu verlangen sowie die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

8.8 Bruno Bock ist auf Verlangen des Käufers dazu verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die offenen Forderungen von Bruno Bock um mehr als 10% übersteigt. Bruno Bock darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen (Teilverzicht).

9. Incoterms und Lieferungen

9.1 Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der im Einzelvertrag festgelegten Handelsklausel, für deren Auslegung die Incoterms in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Anwendung finden.

9.2 Die Bruno Bock ist zur Erbringung und Berechnung von Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist und dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen bzw. die Bruno Bock die Mehrkosten übernimmt.

9.3 Von der Bruno Bock in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd und freibleibend, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt bzw. vereinbart ist.

10. Transportschäden und Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

10.1 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Spediteur anzuzeigen. Die Bruno Bock ist schnellstmöglich über den Schaden zu informieren.

10.2 Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist der Käufer für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften über Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware verantwortlich.

11. Produktbeschaffenheit, Muster und Proben, Garantien

11.1 Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus den Produktspezifikationen der Bruno Bock, soweit nicht anders vereinbart. Für die Ware einschlägige „identifizierte Verwendungen“ nach der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH-VO) stellen weder eine Vereinbarung zu einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.

11.2 Eigenschaften von Mustern und Proben sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart wurden.

11.3 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben sind nur dann Garantien, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und bezeichnet wurden.

12. Beratung

Soweit die Bruno Bock Beratungsleistungen erbringt, geschieht dies nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Ware befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

13. Rechte des Käufers bei Mängeln

13.1 Nach Erhalt der Ware hat der Käufer die Ware unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. Mängel der Ware, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung feststellbar sind, sind der Bruno Bock unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Andere Mängel sind der Bruno Bock unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen. Art und Ausmaß der Mängel sind dabei genau zu bezeichnen.

13.2 Ist die Ware mangelhaft und hat der Käufer dies der Bruno Bock gemäß Ziffer 13.1 ordnungsgemäß angezeigt, so stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte mit folgenden Maßgaben zu:

a) Die Bruno Bock hat zunächst das Recht, nach ihrer Wahl entweder den Mangel zu beseitigen oder dem Käufer eine mangelfreie Ware zu liefern (Nacherfüllung).

b) Die Bruno Bock behält sich zwei Nacherfüllungsversuche vor. Sollte die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für den Käufer unzumutbar sein, so kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen.

c) Für Ansprüche auf Schadenersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels gilt Ziffer 14.

14. Haftung

14.1 Die Bruno Bock haftet für Schäden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Auf Schadensersatz haftet die Bruno Bock – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beschränkt sich die Haftung der Bruno Bock auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden. Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung der Bruno Bock ausgeschlossen.

14.2 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 14.1 gelten nicht

a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bruno Bock oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Bruno Bock beruhen,

b) soweit die Bruno Bock einen Mangel arglistig verschwiegen hat,

c) soweit die Bruno Bock eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat,

d) für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Bruno Bock haftet nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Käufer veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH-VO) beruhen.

15. Verjährung

15.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt 1 Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

15.2 Die Verjährungsfrist für vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche beträgt 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

15.3 Abweichend der Ziffern 15.1 und 15.2 gelten in den folgenden Fällen die gesetzlichen Verjährungsfristen:

a) Bei Bauwerken sowie Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

b) bei einem dinglichen Recht eines Dritten oder einem im Grundbuch eingetragenen Recht (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

c) im Falle gesetzlicher Sonderregelungen (z. B. §§ 444, 445 b BGB).

d) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

e) in den Fällen der Ziffer 14.2 a) bis 14.2 d).

16. Höhere Gewalt

16.1 Sollten Ereignisse und Umstände, deren Eintritt außerhalb des Einflussbereiches der Bruno Bock liegt (wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Arbeitskämpfe, Rohstoff- und Energiemangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Feuer- und Explosionsschäden, öffentlich-rechtliche Verfügungen), die Verfügbarkeit der Ware aus der Produktionsanlage reduzieren, aus welcher die Bruno Bock die Ware bezieht, so dass die Bruno Bock ihre vertraglichen Verpflichtungen (unter anteiliger Berücksichtigung anderer Lieferverpflichtungen) nicht erfüllen kann, ist die Bruno Bock

a) für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden,

b) berechtigt auf die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen auf wirtschaftlich sinnvolle Weise zu bestehen und

c) nicht verpflichtet, die Ware bei Dritten zu beschaffen.

16.2 Ziffer 16.1 gilt auch, soweit die Ereignisse und Umstände die Durchführung des betroffenen Geschäfts für die Bruno Bock nachhaltig unwirtschaftlich machen oder bei den Vorlieferanten der Bruno Bock vorliegen. Dauern diese Ereignisse länger als 3 Monate, ist die Bruno Bock berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

17. Datenschutz

17.1 Stellt die Bruno Bock dem Käufer im Rahmen der Durchführung des Vertrages personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter zur Verfügung oder erlangt der Käufer auf sonstige Weise Kenntnis von personenbezogenen Daten, gilt Ziffer 17.2

17.2 Personenbezogene Daten, die gemäß Ziffer 17.1 offengelegt und nicht im Auftrag der Bruno Bock verarbeitet werden, dürfen vom Käufer ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verarbeitet werden. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere eine Offenlegung gegenüber Dritten, die Analyse für eigene Zwecke oder die Bildung von Profilen ist ausschließlich bei Vorliegen einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zulässig. Dies gilt auch für die Verwendung anonymisierter Daten. Der Käufer stellt sicher, dass personenbezogene Daten nur den zur Durchführung des Vertrages benötigten Arbeitnehmern des Käufers zugänglich gemacht werden und auch lediglich im erforderlichen Umfang. Der Käufer gestaltet seine innerbetriebliche Organisation so, dass sie den Anforderungen des anwendbaren Datenschutzrechts gerecht wird, insbesondere hinsichtlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum angemessenen Schutz personenbezogener Daten vor Diebstahl, Missbrauch und Verlust. Der Käufer erwirbt an den personenbezogenen Daten keine Rechte und ist innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen jederzeit zur Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung verpflichtet. Zurückbehaltungsrechte auf personenbezogene Daten sind ausgeschlossen. Zusätzlich zu seinen gesetzlichen Verpflichtungen unterrichtet der Käufer die Bruno Bock unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Bei Beendigung des Vertrages löscht der Käufer alle personenbezogenen Daten, einschließlich sämtlicher Kopien, gemäß der gesetzlichen Vorgaben.

18. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Bruno Bock. Die Bruno Bock ist jedoch dazu berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

19. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über Internationalen Warenkauf Anwendung.

20. Vertragssprache

Werden dem Käufer diese AVB außer in deutscher Sprache auch in einer anderen Sprache bekannt gegeben, geschieht dies nur zur Erleichterung des Verständnisses. Bei Auslegungsunterschieden gelten die in deutscher Sprache abgefassten AVB.

(STAND: 01.07.2021)